30.04.2015 - 11.1 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Beschluss:
- verwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar:
§ 6 Höhe des Entgeltes
1) Für das Parken auf den Parkflächen sowie in der Tiefgarage gemäß § 2 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung werden folgende Entgelte erhoben:
Parkplatz Altstadt/Hafen und Altstadt Westhafen
Für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres gelten folgende Entgelte:
Kurzparker | je angefangene 30 Minuten | 0,50 Euro |
| Tageshöchstbetrag | 4,00 Euro |
(Mehr-)Tagesparker | für 24 h | 4,00 Euro |
Für den Zeitraum vom 01.11. eines jeden Jahres bis zum 28./29.02. des folgenden Jahres gelten folgende Entgelte:
Kurzparker | je angefangene 30 Minuten | 0,50 Euro |
| Tageshöchstbetrag | 2,00 Euro |
(Mehr-)Tagesparker | für 24 h | 2,00 Euro |
Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 + P3
Kurzparker | je angefangene 30 Minuten | 0,50 Euro |
| Tageshöchstbetrag | 2,00 Euro |
(Mehr-)Tagesparker | für 24 h | 2,00 Euro |
Begründung: Herr Ballentin
Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss und Verwaltungsausschuss.
Wortmeldung: Herr Speck
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Verweisung der SPD-Fraktion, in den Eigenbetriebsausschuss und den Verwaltungsausschuss.
– beschlossen