10.12.2012 - 5 Gestaltung der Öffentlichen Auslegung nach Baug...

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Wortprotokoll

Herr Kargel erteilt Herrn Dr. Blei zu diesem TOP das Wort.

In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.10.2012 wurden im Rahmen der Einwohnerfragestunde zum Bebauungsplanverfahren folgende Anregungen durch mich gegeben. Die Anregungen beziehen sich auf die derzeit laufenden Verfahren

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren „Bahnhofsvorplatz –                     Rostocker Straße“, die vom 23. bis 30. Oktober, also nur eine Woche läuft     

und

- die Auslegung im Bebauungsplanverfahren „Südöstlicher Altstadtrand“.

Die Planunterlagen und die Begründungen einschließlich der Anlagen lagen derzeit im Bauamt, Kopenhagener Straße 1, aus.

Herr Blei schildert, das er versucht habe, die Bebauungsplanentwürfe und die Begründungen im Internet aufzurufen. Dies ist mir nicht gelungen. Ich erhielt die Information, dass beide Pläne und die Begründungen nicht ins Internet gestellt wurden. Hier müsste meines Erachtens an dem derzeitigen Verfahren etwas geändert werden.

Durch Herrn Blei wurden mögliche Veränderungen bzw. Anregungen vorgeschlagen.

1.              Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB nicht nur innerhalb einer Woche               durchzuführen, sondern das Beteiligungsverfahren auf einen Monat auszuweiten. Das ist bürger-              freundlich.

2.    Bei allen Verfahren der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) und der Auslegung nach § 3 (2) BauGB einen Informations-, Gesprächs- und Erörterungstermin für Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Das ist bürgerfreundlich.

3.    Die Dokumente für beide Verfahrensarten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Auslegung in das Internet zu stellen, so dass allen die Möglichkeit eingeräumt wird, die zu den Dienstzeiten ihre Anregungen nicht mitteilen können, am Planverfahren teilnehmen zu können. Das ist bürgerfreundlich.

4.    Die Dokumente zu beiden Verfahrensarten in mehreren Ausfertigungen im Amt auszulegen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger, die die Absicht haben ihre Anregungen mitzuteilen, jederzeit alle Dokumente einsehen können. Dies ist bürgerfreundlich.

Anschließend wird zu den o. g. 4 Vorschlägen von Herrn Blei diskutiert.

Herr Litzner spricht sich dafür aus, dass für eine digitale Auflösung der Baupläne die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies ist mit viel Arbeit und mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.

Durch Herrn Senator Berkhahn wird aufgezeigt, dass die Verwaltung alle Anstrengungen unternimmt, die Flächennutzungs- und die Bebauungspläne verbessert in das Internet zu stellen, die Verwaltung aber nicht die entsprechende Qualität der Hard- und Software hat.

Bei dem Bebauungsplanverfahren „Bahnhofsvorplatz – Rostocker Straße“ handelt es sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, deshalb erfolgte die Auslegung nur 1 Woche. Hier erfolgt noch eine Auslegung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung, die laut BauGB für einen Monat erfolgt.

Herr Hilse möchte wissen, wie groß die Nachfrage bzw. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei solchen öffentlichen Auslegungen ist.

Die Frage wird durch Herrn Groth dahingehend beantwortet, dass die Beteiligung aus der Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gering ist. Er macht noch einmal deutlich, dass in jedem Fall die Bürgerinnen und Bürger das persönliche Gespräch mit den Sachbearbeitern führen können.

Herr Leja stellt die Frage, ob es einen wesentlichen Mehraufwand bedeutet, wenn eine frühzeitige öffentliche Auslegung um eine Woche verlängert wird.

Dazu macht Herr Senator Berkhahn Ausführungen.

Dieser bestünde im Vorhalten des Personals und in der Verlängerung des Verfahrens.

Herr Dr. Blei plädiert in jedem Fall für das Internet.

Hierauf antwortet Herr Groth, dass alle eingehenden Anregungen u. ä. auch beantwortet werden müssen. Die Verwaltung zieht das persönliche Beratungsgespräch vor, da bereits hier viele Unklarheiten, die der Bürger u. U. hat, geklärt werden können. Die Beteiligung über das Internet birgt die Gefahr, dass all diese Fragen dann auch arbeitsintensiver schriftlich beantwortet werden müssen.

Herr Brandt regt an, bei öffentlichen Auslegungen mehrere Exemplare zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.

Durch Herrn Schubert wird darauf verwiesen, dass es in der Vergangenheit noch nicht vorgekommen ist, dass gleich mehrere Bürgerinnen und Bürger in die gleiche öffentliche Auslegung einsehen wollten und bisher daher auch keine Probleme aufgetreten sind. Auch die Verlängerung des Verfahrens verhindert zukünftig nicht, dass eine solche Konzentration wieder auftreten könnte.

Durch Herrn Litzner wird der Vorschlag unterbreitet, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei Auslegungen nicht verlängert wird und es bei dem Verfahren so belassen werden sollte. Die Qualität für das Internet ist zu verbessern.

Herr Dr. Blei äußert, dass er sich gewünscht hätte, dass seine Vorschläge in der Verwaltung mehr Beachtung finden würden.

Abschließend fügt Herr Senator Berkhahn hinzu, dass bei dem vorhandenen Personal die Leistungsgrenze erreicht ist und diese Aufgaben nicht einfach so mit erledigt werden können.

Herr Kargel fügt letztendlich hinzu, dass die vorgebrachten Diskussionsvorschläge noch einmal in den Fraktionen beraten werden sollten.

 

 

 

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