09.02.2015 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise von folgenden Behörden

              - von den Stadtwerken Wismar GmbH

    berücksichtigt werden.

              (Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" bestehend aus der     Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)

 

3.     Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5.     Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 "Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal" wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Sie ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Herr Groth gibt Informationen zu dieser Vorlage. In der Sitzung am 30.10.2014 hat die Bürgerschaft beschlossen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 Tier- und Erlebnispark am Köppernitztalgemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung, ohne frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit erarbeitet. Die öffentliche Auslegung hierzu fand vom 01.12.2014 09.01.2015 statt, während dieser Zeit sind keine Anregungen geäußert worden.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage