02.02.2015 - 5 Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 02.02.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Senator Berkhahn informiert zur Förderrichtlinie für die Bereiche, Kultur, Jugend und
Wohlfahrtspflege. In der vergangenen Legislaturperiode gab es in mehreren Sitzungen dieses
Fachausschusses bereits Gespräche und Diskussionen zu diesem Thema. Die dabei erfolgten
Hinweise wurden mit berücksichtigt und in die jetzt vorliegende Förderrichtlinie mit
eingearbeitet.
Herr Fröhlich ergänzt die Ausführungen.
Diese Förderrichtlinie wurde aufgrund der geänderten Struktur nach der Kreisgebietsreform
und der Struktur der neuen Hauptsatzung angepasst. Das Förderverfahren für die einzelnen
Bereiche wurde in dieser Richtlinie vereinheitlicht.
Im Besonderen erläutert Herr Fröhlich den Teil IV zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Eine Förderung in diesem Bereich kann durch die Hansestadt Wismar nur in Kofinanzierung
mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgen. Die Hansestadt Wismar hat wenig Einfluss
auf die Erarbeitung der Jugendhilfeplanung. Dieses ist Aufgabe des Landkreises.
Die Hansestadt Wismar versucht immer wieder die aufgebauten Strukturen und vorhandenen
Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Dieses wird jedoch sehr
schwierig, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg seine derzeitigen Förderbedingungen
nicht ändert.
Herr Weinhold informiert, dass die Förderrichtlinie in der Fraktionssitzung der CDU beraten
wurde. Es wird eingeschätzt, dass die Festlegung der Begrenzung von 5 T€ bezüglich einer
Entscheidungsfindung im Fachausschuss sehr hoch ist. Eine Festlegung zur Förderung der
vorliegenden Anträge sollte bereits ab 1 T€ durch den Ausschuss erfolgen. Herr Weinhold
informiert über weitere Änderungswünsche der CDU-Fraktion zur Förderrichtlinie. Dieses
ist u. a., dass der Fachausschuss eine Empfehlung über die Höhe des Zuschusses an die
Bürgerschaft gibt und eine Beschlussfassung erfolgt durch die Bürgerschaft. Es muss eine
klare und deutliche Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel erarbeitet werden.
Herr Dr. Zielenkiewitz stimmt den Ausführungen von Herrn Weinhold zu.
Er ergänzt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Information darüber erfolgt ist, welche
Anträge auf Förderung genehmigt wurden, aber nicht welche Ablehnungen erfolgt sind.
Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt ebenfalls vor, dass die Anträge auf Förderung ab 1 T€ durch die
Verwaltung dem Fachausschuss vorgelegt werden und dieser spricht eine Empfehlung an den
Bürgermeister bezüglich der Höhe der Genehmigung aus.
Herr Senator Berkhahn weist die Kritik zurück, dass die gegebenen Hinweise und Anregungen
aus den Diskussionen der Sitzungen dieses Fachausschusses (letzte Legislaturperiode) nicht
beachtet und eingearbeitet wurden. Hier gab es eine andere Tendenz bezüglich der Erarbeitung
einer neuen Förderrichtlinie. Die CDU empfand es als ausreichend, dass eine Information im
Fachausschuss 2 – 3 mal jährlich gegeben wird.
Eine Ablehnung von Anträgen auf Förderung erfolgt durch die Verwaltung, weil die Kriterien
der Förderrichtlinie nicht erfüllt sind oder es stehen keine finanziellen Mittel im Haushalt
zur Verfügung, da diese bereits ausgeschöpft sind.
Herr Hilse stimmt den Ausführungen von Herrn Senator Berkhahn zu, dass der Fachausschuss
eine schriftliche Information in der Vergangenheit erhalten hat. Nun ist es jedoch gewünscht,
dass eine Empfehlung durch den Fachausschuss zur Bewilligung der Anträge abgegeben wird.
Wortmeldungen erfolgen von Herrn Dr. Zielenkiewitz, Herrn Box, Herrn Prof. Dr. Winkler,
Herrn Weinhold, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Keßler.
Die Diskussion und Nachfragen erfolgten u. a. zu den Vergabekriterien der Förderrichtlinie,
zur Verfahrensweise des Landkreises und Beschlussfassung durch den Kreistag, der Möglichkeit
zur Förderung von Einzelpersonen, der Aufgabentrennung zwischen Politik und Verwaltung im
Zusammenhang mit der Festlegung der Höhe einer Bewilligung.
Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt eine Korrektur im Teil der kulturellen Förderung im Zusammenhang mit der Festlegung zur Realisierung und Wirksamkeit eines Projektes vor. Es sollte in der
Hansestadt Wismar sein, aber auch die Möglichkeit gegeben werden, das Antragsteller aus
Wismar ihre Projekte außerhalb der Stadt realisieren können und eine Förderung erhalten.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt von Herrn Senator Berkhahn und Herrn Fröhlich.
Herr Box stellt den Antrag, dass die Höhe der Grenze der Anträge zur Bewilligung durch die
Verwaltung der Hansestadt Wismar von 5 T€ auf 1 T€ in der Förderrichtlinie ersetzt wird.
Im Teil III und IV wird um die konkrete Festlegung der Kriterien zur Verfahrensweise einer
Förderung gebeten.
Herr Fröhlich erläutert nochmals ausführlich, warum in der Förderrichtlinie keine konkrete
Festlegung zu den Kriterien einer Förderung in diesem Teil erfolgt ist. Dieses erfolgte bereits
eingangs dieser Sitzung. Sollte eine Änderung diesbezüglich erfolgen, ist die Hansestadt Wismar
nicht mehr in der Lage, bestehende Strukturen und Leistungen aufrecht zu erhalten.
Herr Box nimmt Abstand nach den Erläuterungen über diesen Punkt abstimmen zu lassen.
Herr Prof. Dr. Winkler bringt folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:
Kultur / Wohlfahrtspflege
Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar
bewilligt werden.
Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend,
Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.
Jugend
Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar
bewilligt werden und sollen spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend,
Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung. Diese Anträge sollten mindestens
acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.
(6 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung)
Herr Fröhlich informiert, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Zielenkiewitz aufgegriffen wird und
die Einfügung im Teil II – Kulturelle Förderung erfolgt.
Das Projekt muss in der Regel in der Hansestadt Wismar realisiert und wirksam werden.
Abstimmung über die geänderte Vorlage.
Die geänderte Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.
(6 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltungen)
Herr Box fragt nach, ob eine Richtlinie für den Bereich Sport separat vorhanden ist.
Herr Fröhlich teilt mit, dass die Arbeit im Rahmen der gültigen Sportfördersatzung erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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