26.02.2015 - 11.9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 1. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplanes Nr. 20/91 „Schützenwiese“, um für den Teilbereich Volkshaus ein Planänderungsverfahrens gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ vornehmen zu können.

2.  Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

     im Norden:  durch das Grundstück der Schweriner Straße 14

im Nord-Osten:  durch die Schützenwiese

im Süd-Osten:  durch Grundstücke des Schillerringes

im Süden:  durch die Tankstelle

im Westen:  durch die Schweriner Straße

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan) 

3.  Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/91 „Schützenwiese“.

4.  Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

5.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.

6.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Die Vorlage VO/2015/1127 kommt zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=291&TOLFDNR=4095&selfaction=print