26.02.2015 - 11.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bebauungsplanes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ ein Verfahren zur 2. Änderung durchzuführen.

2.              Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:

     im Norden:                   durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte nördliche Geltungsbereichsgrenze

im Osten:           durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche

im Süden:              durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung

im Westen:        durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie

                         vorhandene Gewerbe- und Mischgebietsflächen

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

3.              Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34/94 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

4.              Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

5.              Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

6.              Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 34/94, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH zu schließen.

 

Die Vorlage VO/2014/1105 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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