12.12.2022 - 10 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Dr. Lüth, Herr Dr. Schubach, Herr Treydte

 

Diese Vorlage wird ebenfalls von Frau Domschat-Jahnke anhand eines Lageplanes vorgestellt und die anschließend gestellten Fragen zu evtl. Ersatzgärten, Topografie werden von Herrn Berkhahn und Fau Domschat-Jahnke beantwortet.

 

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Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für einen Teilbereich der Kleingartenanlage Am Wallgarten angrenzend zum Schulstandort Gerhart-Hauptmann-Gymnasium die Aufstellung eines Bebauungsplanes. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 86/22 „Erweiterung Schulstandort Gerhart-Hauptmann-Gymnasium“. 

 

3.  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86/22 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  von der Kleingartenanlage Am Wallgarten (Verein Im Wall e.V.)

im Nordosten:  vom Schulgelände des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums

im Südosten:  von der Kleingartenanlage Am Wallgarten (Verein Im Wall e.V.)

im Südwesten:  von der Kleingartenanlage Am Wallgarten (Verein Im Wall e.V.)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,6 ha.

 

4. Der Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5.  Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, mit dem Vorhabenträger, dem Landkreis Nordwestmecklenburg einen Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 86/22 entsprechend Anlage 2c abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:    9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage