13.12.2022 - 6 Erlass eines öffentlichen Betrauungsaktes der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Wienecke, Herr Born, Herr Dr. Fanger, Frau Franzke

 

Frau Franzke und Herr Dr. Fanger erläutern die Vorlage.

Das Land Mecklenburg – Vorpommern ist Eigentümerin des Objektes Bürgermeister-Haupt-Straße 28-32. Derzeit sind 8 der 16 Wohneinheiten belegt.

 

Das Land würde einen Abschlag auf den Kaufpreis gewähren, wenn die Wohnungen als Sozialwohnungen vermietet werden.

 

Das Objekt hat bauliche Mängel wie Setzungsrisse. Nach dem Ankauf durch die Wohnungsbaugesellschaft sollen Instandhaltungsmaßnahmen für ca. 150 T€ vorgenommen werden (u.a. Stützmauer).

 

Frau Prof. Dr. Wienecke erkundigt sich, warum der Erlass eines Betrauungsaktes erforderlich ist, wenn bereits im Gesellschaftsvertrag die Aufgabe der sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung breiter Schichten festgeschrieben ist.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass der Erlass eines Betrauungsaktes Bedingung für die Gewährung des vergünstigten Kaufpreises ist.

 

Herr Born fragt, ob das Objekt perspektivisch abgerissen werden soll.

 

Frau Franzke führt dazu aus, dass so lange das Bestandsgebäude erhalten werden kann, eine Vermietung erfolgen soll. Für einen Abriss und Neubau an gleicher Stelle ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln erforderlich. Ein entsprechendes Förderprogramm wird derzeit erarbeitet.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt den Erlass des als Anlage 1 beiliegenden Betrauungsaktes gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.
 

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Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage