02.05.2022 - 7 Vereinbarung zur Regelung der Verantwortlichkei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 02.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Naumann, Frau Bretschneider, Herr Keßler, Herr Warna, Frau Exner, Herr Dr. Woellert
Herr Naumann begrüßt die Vertreter der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist – St. Nikolai Herrn Dr. Woellert, Frau Exner und Frau Brandes und übergibt das Wort an Frau Bretschneider.
Frau Bretschneider führt in die Vorlage ein und erörtert die aufgestellte Nutzungsvereinbarung.
Herr Keßler fragt nach, wie der Zuschuss für die Nutzung des Kirchengebäude von jährlich 60 TEUR zustande kommt. Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass man diese Summe in Anlehnung an andere vergleichbare Objekte gebildet hat.
Herr Warna stellt folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Erlös aus den Spendeneinnahmen?
- Sind die Erlöse aus der touristischen Nutzung zweckgebunden?
- Wie hoch sind die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen?
- Inwiefern ist geregelt, dass die Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht ausgeführt werden.
Seitens der Verwaltung werden die Fragen von Frau Bretschneider beantwortet sowie vorgeschlagen, konkrete Zahlen und Daten nachzureichen.
Herr Dr. Woellert führt zu diesen Fragen aus und erörtert noch einmal im Allgemeinen die Aufstellung der Nutzungsvereinbarung.
Herr Warna stellt den Antrag, den TOP in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten.
Über den Antrag wird abgestimmt mit folgendem Ergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Damit wird der Antrag abgelehnt.
Es erfolgt die Abstimmung über den TOP 7
Beschluss:
Die Bürgerschaft ermächtigt auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ vom 27.09.2018 den Bürgermeister zum Abschluss der als Anlage 1 angefügten Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist – St. Nikolai zur Regelung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Nutzung und ordnungsgemäßen Erhaltung der Wismarer Stadtkirche St. Nikolai.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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