07.03.2022 - 14 Vorabinformation zur Änderung der Sportförderri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 07.03.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Fröhlich, Frau Lechner, Herr Holtz, Frau Tamm, Herr Brüggert,
Frau Hagemann
Herr Fröhlich informiert, dass eine Änderung der Sportförderrichtlinie und der Satzung zur Förderung des Sports vorgesehen ist. Diese Vorlagen sollen in der Aprilsitzung des Fachausschusses beraten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Vorabinformation zur Änderung der Sportförderrichtlinie ist heute in Form der Präsentation vorgesehen.
Eine Information erfolgt zum zukünftigen Bewilligungsverfahren.
Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung bei der Jugendförderung und der Bezuschussung von
ehrenamtlichen Übungsleitern selbst über eine Förderung entscheiden wird und nicht mehr dem Fachausschuss zur Empfehlung vorgelegt wird.
Auf Nachfrage von Frau Lechner teilt Herr Holtz mit, dass keine Sportgruppen sondern nur eingetragene Sportvereine gefördert werden können. (Hinweis auf die Sportförderrichtlinie)
Frau Tamm merkt an, dass dem Fachausschuss bei einer Änderung des Verfahrens keine vollständige Information zu getätigten Förderungen mehr vorliegt.
Herr Fröhlich teilt mit, dass dem Fachausschuss in dem jährlich vorgelegten Bericht über die Förderung auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugend und Wohlfahrtspflege sowie der Sportförderrichtlinie alle Förderungen zur Kenntnis gegeben werden.
Der heutige Bericht enthält ebenfalls alle Förderungen, die durch den Fachausschuss empfohlen wurden.
Herr Brüggert sieht keine Probleme bezüglich einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.
Frau Hagemann bittet die Präsentation in das Protokoll aufzunehmen.
Dieses wird von der Verwaltung zugesagt.
Präsentation:
3.2.1. Jugendförderung
Alt: von bis zu 15,00 € pro vereinsangehörigem Kind und Jugendlichen
Neu: bis zu entfällt
3.2.2. Bezuschussung von ehrenamtlichen Übungsleiter/innen
Alt: i.H.v. bis zu 170,00 € pro Jahr für aktive lizenzierte Trainer
Neu: bis zu entfällt
3.2.3. Förderung des Nachwuchsleistungssports
Alt: Zuwendung i.H.v. bis zu 10,00 € pro Kadersportler/Jahr erhalten
Neu: Zuwendung i.H.v. 100,00 €
3.2.4. Zuwendungen für die hauptberufliche Tätigkeit im Sport
keine Änderungen
3.2.5. Zuwendungen für die Beschaffung von Sportgeräten
keine Änderungen
3.2.6. Zuschüsse zu Sportveranstaltungen
Alt: der Höchstbetrag der Förderung beträgt 1.000,00 €
Neu: beträgt in der Regel 1.000,00 €
3.2.7. Förderung der Projekte „Kindertagesstätte-Verein“ bzw. „Schule-Verein“
keine Änderungen
3.2.8. Förderung des Erbbauzinses/der Pacht
keine Änderungen
3.2.9. Zuwendungen für Neubau, Erweiterung und Sanierung von vereinseigenen
Sportanlagen
Alt: Einreichen vollständiger Antragsunterlagen bis zum 31.03. für das folgende Jahr
Neu: bis spätestens 3 Monate vor Maßnahmebeginn
4.2. Bewilligungsverfahren
Alt: über 1.000,00 €
Neu: Entfall bei Pkt. 3.2.1./3.2.2. – Gebundene Entscheidungen