12.11.2014 - 8 Übernachtungssteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 12.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Alexander Rehme-Zingelmann
- Beschluss:
- vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Übernachtungssteuersatzung.
Frau Preuß von der DeHoGa beantragt Rederecht. Des Weiteren beantragt Herr Dr. Kirchner Rederecht.
Über das Rederecht von beiden wird einstimmig beschlossen.
Frau Bansemer und Herr Rehme-Zingelmann erläutern den Ausschussmitgliedern die Übernachtungssteuer.
Wesentliche Informationen geben Sie bekannt:
• ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept
• keine Tourismusabgabe
• Jugendherberge wurde zum Teil ausgeschlossen
• eine Synopse wurde entwickelt
• es wurde sich bei der Vorlage an der Stadt Schwerin orientiert
• die Steuer richtet sich im Hauptkern an den Übernachtungsgast
• Berechnungstabellen liegen vor
Wortmeldungen:
Herr Hilse, Herr Jörss, Herr Bojahr, Herr Domke, Herr Rickert, Frau Preuß, Frau Bansemer, Herr Dr. Kirchner
In der anschließenden Diskussion werden diverse Themen erörtert.
• Krankenhaus – Reha mit verankert
• Übernachtung von Erwachsenen in der Jugendherberge – Grenze 12,50 € ,wird am Wert festgelegt
• § 1 Frauenhäuser mit aufnehmen
• § 12 Unverletzbarkeit der Wohnung, soll genauer definiert werden
• § 14 Abs. 2 Geldbuße, ob Steuerhinterziehung
• Beschreibung des Besteuerungstatbestandes – Glaubhaftmachung der beruflichen Veranlassung
• Besteuerungsverfahren
• Steueranmeldeverfahren
• Aufbewahrungsdauer
• Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
• Wettbewerbsnachteil
• Großstädte nicht mit Wismar vergleichbar
• Satzung bedarf nur der Anzeige, keine Genehmigung vom Innenministerium – Haushaltssicherungskonzept ist öffentlich
• Bürokratieaufwand im Unternehmen, neue Software
Herr Bojahr stellt einen Geschäftsordnungsantrag:
Er stellt den Antrag die Vorlage nach einer Überarbeitung noch einmal im Januar 2015 im Finanzausschuss zu beraten.
Die Ausschussmitglieder stimmen über den Antrag ab.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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