27.11.2014 - 12.6 Grundsatzentscheidungen bei Bauvorhaben

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Bürgermeister stets vorab vor der Vergabe von Planungsleistungen für Bauvorhaben ab einer Investitionssumme von mehr als 250.000 EUR eine Grundsatzentscheidung über das zu planende Bauvorhaben einzuholen hat. Dabei sind Ausführungen zur Notwendigkeit, zum Standort, zur Gestaltung, zu den geplanten Gesamtkosten inklusive Opportunitätskosten sowie das Konzept zur Nutzung darzustellen.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Verwaltung mehrere Angebote für die Planungsleistungen einholt, um die Transparenz des Angebotspreises und eine Vergleichbarkeit der Konzepte zu dokumentieren. Die Bürgerschaft ist vor Beschlussfassung darüber zu informieren.

 

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt als Einreicher den Antrag auf Verweisung in den Finanzausschuss und den Bau- und Sanierungsausschuss.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung der Vorlage VO/2014/1070 in den Finanzausschuss und den Bau- und Sanierungsausschuss.

         beschlossen