27.11.2014 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Friedenshof I einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

2.              Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

              im Nord-Osten:                          durch die Bürgermeister-Haupt-Straße

im Süd-Osten :                   durch die Käthe-Kollwitz-Promenade

im Süd-Westen:                            durch die Friedrich-Wolf-Straße

im Nord-Westen:              durch den Zilleweg, die Wohngrundstücke der E.-Weinert-Promenade 10 und                                           29 bis 39 sowie der Hans-Grundig-Str. 29

(siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:                                                                 Bebauungsplan Nr. 83/14 „Stadtteilzentrum Friedenshof I“

 

4.              Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5.              Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/1024 kommt zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=261&TOLFDNR=3671&selfaction=print