30.10.2014 - 11.5 Entgeltordnung für die Nutzung touristischer Ei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hebt den Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 0103-06/09 vom 10.12.2009, bestätigt durch Drucksache Nr.: 0372-21/11 vom 31.03.2011 auf.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für touristische Einrichtungen der Hansestadt Wismar.

 

 

Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Punkt 3

Die Bürgerschaft wird über die Ergebnisse aus dieser Entgeltordnung zum 30.06.2015 und 31.12.2015 informiert.

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag:

Der § 3 Absatz 2 (Tabelle) soll geändert werden.

Punkt 4 – Gruppen ab 15 Personen

zusätzlich für Schülergruppen ab 15 Schülern 1,50 EUR pro Person – für § 2 Punkte c und d.

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, übernimmt den Punkt „für Gruppen ab 15 Personen“.

 

Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung für eine Beratung.

 

Die Sitzung wird um 18.20 Uhr für eine Beratung unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18.26 Uhr weitergeführt.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE..

Zusätzlich für Schülergruppen ab 15 Schülern 1,50 EUR pro Person, für § 2 Punkte c und d.

         beschlossen

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE.

Punkt 3

Die Bürgerschaft wird über die Ergebnisse aus dieser Entgeltordnung zum 30.06.2015 und 31.12.2015 informiert.

         beschlossen

 

 

Die Vorlage VO/2014/1020 kommt modifiziert zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hebt den Bürgerschaftsbeschluss Nr.: 0103-06/09 vom 10.12.2009, bestätigt durch Drucksache Nr.: 0372-21/11 vom 31.03.2011 auf.
  2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für touristische Einrichtungen der Hansestadt Wismar.
  3. Die Bürgerschaft wird über die Ergebnisse aus dieser Entgeltordnung zum 30.06.2015 und 31.12.2015 informiert.

 

 

 

Die Anlage 1 wird im § 2 ergänzt.

Zusätzlich für Schülergruppen ab 15 Schülern 1,50 EUR pro Person, für § 2 Punkte c und d.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen bei 1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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