30.10.2014 - 12.1 Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Zusätze:
- Fraktionen CDU, DIE LINKE., FDP/GRÜNE
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt ab 01.01.2015 § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wie folgt zu ändern:
a) Abs. 1:
Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
b) Abs. 2:
Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die weiteren Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
c) Abs. 4:
Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
d) Abs. 6:
„Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
e) Abs. 7:
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
f) Abs.: 8
Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass eine Pause eingelegt wird.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 12.1 noch abgearbeitet wird und danach die Sitzung für eine Pause unterbrochen wird.
Herr Ballentin, CDU-Fraktion, modifiziert seinen Antrag mit einem Änderungsantrag:
Gegenstand:
Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2
Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die weiteren Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
Anlage:
§ 13 der Hauptsatzung lautet nach Vorlage wie folgt:
ァ 13 Entsch臈igungen
(3) Der Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten wird bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der Aufwandsentschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaf (Absatz 1) gewährt.
(5) Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird bei Verhinderung der oder des Fraktionsvorsitzenden für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der Aufwandsentschädigung der oder des Fraktionsvorsitzenden (Absatz 3) gewährt.
(6) Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an Sitzungen des Präsidiums, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 \.
(8) Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
Wortmeldungen: Frau Adam; Herr Domke; Herr Prof. Dr. Winkler; Herr Domke;
Frau Hagemann
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.
Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Die Abstimmung erfolgt nach den einzelnen Buchstaben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung zu Punkt a)
Absatz 1:
Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 € monatlich.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen:6
Abstimmung zum modifizierten Punkt b)
Absatz 2:
Die Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 € monatlich.
Zusätzlich zu den funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen erhalten die weiteren Mitglieder des Präsidiums, mit Ausnahme der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen: 6
Abstimmung zu Punkt c)
Absatz 4:
Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 € monatlich.
Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6 für die Sitzung der Bürgerschaft und der Ausschüsse, in die sie gewählt sind.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen: 6
Abstimmung zu Punkt d)
Absatz 6:
„Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen: 7
Abstimmung zu Punkt e)
Absatz 7:
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 10
Abstimmung zu Punkt f)
Absatz 8:
Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 €.
– beschlossen
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen: 7
Somit wurde die Vorlage VO/2014/1005-01 beschlossen.
Die Sitzung wird um 18.55 Uhr für eine Pause unterbrochen.
Die Sitzung wird um 19.06 Uhr weitergeführt.
Anlagen zur Vorlage
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