30.10.2014 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“ , um für den Teilbereich         „Tierpark“ die planungsrechtliche Konkretisierungen bezüglich des Bestandes in Form eines Planänderungsverfahrens gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ vornehmen zu können.

2.              Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:

              im Norden:              durch das Köppernitztal

im Osten:              durch die Wohngebiete Köppernitztal und Friedenshof II /6. Bauabschnitt

im Süden:       durch die Wohnbebauung des Dorfgebietes Dammhusen

im Westen:     durch das Gelände Landesgartenschau 2002

3.              Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“

4.              Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

5.              Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.

6.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

7.              Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/96 Tier- und Erlebnispark am Köpernitztal mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0994 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

                                                                                 einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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