30.10.2014 - 11.1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt W...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten wird beschlossen.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Brüggert; Herr Werner

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgenden Ergänzungsantrag:

In der Anlage 1 soll Folgendes ergänzt werden:

         § 3 Absatz 3 Punkt a) Gruppe A:

einfügen nach: des satzungsgemäßen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszweck dient.

         § 3 Absatz 3 Punkt b) Gruppe B:

wie oben

 

Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Frau Hagemann

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, nimmt den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE in seine Vorlage mit auf.

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

 

Die Vorlage VO/2014/0981 kommt modifiziert zur Abstimmung.

Die Anlage 1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten.

 

Änderungen:

§ 3 Entgelte

Absatz 3 a) Gruppe A: gemeinnützige Sportvereine und -verbände mit Sitz in der Hansestadt Wismar sowie gemeinnützige Vereine der Hansestadt Wismar, die Jugend- und Sozialarbeit leisten, soweit die Nutzung der Erfüllung des satzungsgemäßen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient

 

§ 3 Entgelte

Absatz 3 b) Gruppe B: Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen sowie sonstige gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Hansestadt Wismar sowie Institutionen, die Präventionsarbeit leisten, sowie die Nutzung der Erfüllung des satzungsgemäßen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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