30.10.2014 - 11.1 Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten wird beschlossen.
Begründung: Senator, Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Herr Brüggert; Herr Werner
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgenden Ergänzungsantrag:
In der Anlage 1 soll Folgendes ergänzt werden:
– § 3 Absatz 3 Punkt a) Gruppe A:
einfügen nach: des satzungsgemäßen … und als gemeinnützig anerkannten … Vereinszweck dient.
– § 3 Absatz 3 Punkt b) Gruppe B:
wie oben
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Frau Hagemann
Der Bürgermeister, Herr Beyer, nimmt den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE in seine Vorlage mit auf.
Wortmeldung: Herr Domke
Die Vorlage VO/2014/0981 kommt modifiziert zur Abstimmung.
Die Anlage 1 – Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten.
Änderungen:
§ 3 – Entgelte
Absatz 3 – a) Gruppe A: gemeinnützige Sportvereine und -verbände mit Sitz in der Hansestadt Wismar sowie gemeinnützige Vereine der Hansestadt Wismar, die Jugend- und Sozialarbeit leisten, soweit die Nutzung der Erfüllung des satzungsgemäßen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient
§ 3 – Entgelte
Absatz 3 – b) Gruppe B: Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen sowie sonstige gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Hansestadt Wismar sowie Institutionen, die Präventionsarbeit leisten, sowie die Nutzung der Erfüllung des satzungsgemäßen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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