25.09.2014 - 10.2 Änderung der Hauptsatzung - § 13 Entschädigungen

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt wie folgt, § 13 der Hauptsatzung zu ändern:

 

a)       Abs. 1:

Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 850,00 monatlich.

 

b)       Abs. 4:

Fraktionsvorsitzende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 monatlich.

Soweit die Fraktion auf eine Fraktionsgeschäftsstelle verzichtet, erhält die oder der Fraktionsvorsitzende einen Zuschlag von 50% bezogen auf die Entschädigung nach Satz 1. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 6, soweit es sich nicht um Sitzungen der Fraktion handelt.

 

c)       Abs. 6:

Die Mitglieder der Bürgerschaft, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Bürgerschaft, an den Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, und an Fraktionssitzungen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 .

 

d)       Abs. 7:

Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind und an Sitzungen der Fraktionen, die zur Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 .

 

e)       Abs. 8:

Ausschussvorsitzende und bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, denen nach den Absätzen 1 bis 5 keine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wurde, erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 .

 

 

Herr Ballentin, CDU-Fraktion, zieht die Anträge VO/2014/1005 und VO/2014/1006 zurück.

 

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