25.09.2014 - 9.1 Vereinbarung über die Nutzung der Wismarer Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- III Senatorin
- Bearbeiter:
- Andreas Wellmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft ermächtigt auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ vom 30.04.2010 den Bürgermeister zum Abschluss der als Anlage 1 angefügten Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der Kirchengemeinde St. Marien/St. Georgen über die Nutzung der Wismarer Stadtkirchen St. Georgen und St. Marien.
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Manthey, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Anfrage gemäß § 34 KV M-V.
Im § 5 Absatz 3 der Vereinbarung werden die Kosten für die kirchliche Nutzung geregelt. Ist die Nutzung von Stühlen ebenfalls gratis? Oder werden dafür Gebühren erhoben? Dieses ist nicht eindeutig geregelt.
Weiterhin weist er auf einen Fehler hin:
Auf der zweiten Seite im kursiven Text, steht der Text anders, als in der Satzung.
„....müssen Nutzungsverträge mit der evangelischen Kirche abgeschlossen werden,...!
Der Bürgermeister, Herr Beyer, teilt mit, dass ein Abgleich der Vereinbarung und der Satzung, hinsichtlich möglicher Fehler erfolgen wird und die Bestuhlung inklusive ist. Zusatzleistungen, wie das Aufstellen von Stühlen, durch Mitarbeiter der Verwaltung, werden in Rechnung gestellt.
Wortmeldungen: Herr Box; Herr Rickert
Die Vorlage VO/2014/0973 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,5 kB
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