06.10.2014 - 10 Anwendung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 06.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren sich einig, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft auch Anwendung für den Verwaltungsausschuss finden soll. Jedoch wird für den Verwaltungsausschuss die Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 1 nicht zur Anwendung kommen und soll gestrichen werden. Es handelt sich um folgenden Satz: „Vor Beginn jeder Sitzung findet für Einwohner eine Fragestunde statt.“
- einstimmig beschlossen