06.10.2014 - 10 Anwendung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft...

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Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses waren sich einig, dass die Geschäftsordnung der Bürgerschaft auch Anwendung für den Verwaltungsausschuss finden soll. Jedoch wird für den Verwaltungsausschuss die Regelung des § 11 Abs. 2  Satz 1 nicht zur Anwendung kommen und soll gestrichen werden. Es handelt sich um folgenden Satz: „Vor Beginn jeder Sitzung findet für Einwohner eine Fragestunde statt.“

 

- einstimmig beschlossen

 

 

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