11.08.2014 - 13 Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2015 in der Gesamthöhe von 4.750.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2.

Herr Günter informiert, dass gemäß Städtebauförderungsrichtlinien der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2015 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes M-V zu stellen ist. Die Hansestadt Wismar beantragt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Fördermittel in Höhe von 4.000.000,00 € und für die Gesamtmaßnahme „Ost-Kagenmarkt“ Fördermittel in Höhe von 750.000,00 €. Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für beide Maßnahmen sind in der Anlage der Vorlage dargestellt.

Die zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für 2015 basieren jeweils auf einer Prioritätenliste. Diese Liste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Zeitraum in dem jeweiligen Programmgebiet aus.

Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen daher zusätzlich auch im Förderantrag 2015 berücksichtigt werden.

In der anschließend geführten Diskussion möchte Herr Tiedke wissen, ob die Rang- und Reihenfolge in dem Gebiet Ost-Kagenmarkt laut Prioritätenliste so eingehalten wird.

Herr Senator Berkhahn macht auf die Wichtigkeit dieser Prioritätenliste aufmerksam und dass diese Maßnahmen nacheinander abgearbeitet werden, auch in welchen Jahren welche Objekte saniert werden. Im Rahmen des UNESCO-Welterbe-Status erhielt das Welterbehaus in der Lübschen Straße 23 eine Sonderförderung des Bundes.   

Herr Werner fragt, ob die Reihenfolge eine 100%ige Verbindlichkeit aufweist. Senator Berkhahn macht deutlich, dass auch die Reihenfolge nach Dringlichkeit verändert werden kann.

Herr Bojahr möchte wissen, ob es konkrete Vorstellungen zur Mauerabdeckung St. Marien gibt und wenn man aus Richtung Sargmacherstraße sieht ein Rückbau erfolgt.

Senator Berkhahn informiert, dass aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.01.2014 in den nächsten Monaten entsprechende Vorlagen in die Bürgerschaft eingebracht werden, die sich entsprechend des Leitbildes auf Einzelmaßnahmen beziehen.

Herr Berkhahn bittet Herrn Klaus, Ausführungen zu den Städtebauförderungsmitteln zu machen. Entsprechend dem Städtebauförderungsprogramm für 2014 stehen erstmals 700 Mio € für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung, in den letzten Jahren waren es 455 Mio €. Bestandteil ist ein neues Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ in Anlehnung an das Welterbeprogramm.

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=251&TOLFDNR=3127&selfaction=print