28.08.2014 - 14.1 1. Anfrage, Sitzung am 28.08.2014 - Wismarer Sp...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Vorbemerkung:

Die Entwicklung der Sportstätten in der Hansestadt Wismar ist Grundvoraussetzung für eine

aktive Freizeitgestaltung der Wismar Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen,

und damit ein wesentlicher Baustein zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität Wismars.

Um eine nachhaltige und zugleich ressourcenschonende Entwicklung der Sportstätten zu

ermöglichen, ist es erforderlich, orientiert an der aktuellen und künftigen Einwohnerstruktur,

den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, dem baulichen Zustand der Sportstätten und den

finanziellen Möglichkeiten, den künftigen Bedarf für die Außen- und Innensportflächen zu

ermitteln und Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs in einem Gesamtkonzept zu beschreiben.

 

Fragen:

1. Gibt es einen konzeptionellen Ansatz zur Entwicklung der Sportstätten

(„Sportstättenentwicklungskonzept“)? Wenn nein, ist die Erstellung eines solchen Konzeptes

geplant?

2. Gibt es eine Zustandsanalyse für alle Wismarer Sportstätten? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, ist daraus auch der Investitionsbedarf je Sportstätte erkennbar und wie hoch ist dieser

individuell je Sportstätte und insgesamt?

3. Wurden Analysen zu den wohngebietsindividuellen Anforderungen an die Versorgung

mit Sportstätten durchgeführt? Wenn nein, hält die Stadtverwaltung eine solche

stadtteilspezifische Analyse zum Bedarf an Sportstätten für hilfreich als Entscheidungsgrundlage

für Investitionen in die Erhaltung der Substanz der Sportstätten?

4. Gibt es eine Überversorgung mit Sportstätten? Wenn nein, auf welcher Grundlage beruht

die Einschätzung der Stadtverwaltung? Wenn ja, welche Sportstätten betrifft dies?

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.

 

Herr Werner, FÜR-WISMAR-Fraktion, fragt nach ob die von Senator, Herrn Berkhahn, genannte Studie dem entsprechenden Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Der Senator, Herr Berkhahn, wird die Studie zur Verfügung stellen.

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 19:41 Uhr beendet.

Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.

 

Die nicht öffentliche Sitzung beginnt um 19:44 Uhr.