28.08.2014 - 12.11 Festlegung des Stadtumbaugebietes Wismar Ost / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.11
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar legt das Fördergebiet Wismar Ost / Kagenmarkt als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB entsprechend der Anlage 1 fest.
- Der räumliche Umfang des Stadtumbaugebietes ist mit dem des Fördergebietes identisch. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch die Poeler Straße
im Nordosten: durch die ehemaligen Absetzbecken der Zuckerfabrik und die Photovoltaikanlage Wismar Ost
im Südosten: durch die Garagenanlage und die Gdansker Straße
im Westen: durch den Philosophenweg
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes amtlich bekannt zu machen.
Die Vorlage VO/2014/0955 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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