28.08.2014 - 12.11 Festlegung des Stadtumbaugebietes Wismar Ost / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar legt das Fördergebiet Wismar Ost / Kagenmarkt als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB entsprechend der Anlage 1 fest.
  2. Der räumliche Umfang des Stadtumbaugebietes ist mit dem des Fördergebietes identisch. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

              im Nordwesten: durch die Poeler Straße

              im Nordosten:              durch die ehemaligen Absetzbecken der Zuckerfabrik und die                                                                       Photovoltaikanlage               Wismar Ost

              im Südosten:              durch die Garagenanlage und die Gdansker Straße

              im Westen:              durch den Philosophenweg             

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes amtlich bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0955 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage