28.08.2014 - 12.2 Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Adam; Herr Werner; Senator, Herr Berkhahn; Frau Hagemann

 

Der Senator, Herr Berkhahn, bestätigt die Aussage von Frau Hagemann.

Sollte sich das Landesgesetz nicht ändern, dann wird die Bürgerschaft neu befinden müssen. Dieses geht aus der Begründung der Vorlage hervor, steht jedoch nicht im Beschluss. Daher bittet Frau Hagemann, dass der Senator, Herr Berkhahn, zu Protokoll gibt, dass es auch tatsächlich so ist, dass die Bürgerschaft im genannten Fall neu entscheiden muss.

 

Wortmeldung: Herr Ballentin

 

 

Die Vorlage VO/2014/0899-01 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage