26.06.2014 - 17.12 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Litzner nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßemit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)

         Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Deutsche Telekom AG

         Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

         Anna und Klaus Horn

berücksichtigt wurden und

dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

         Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)

         Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz

         Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft

         Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung

         Manfred Wahls

              teilweise berücksichtigt wurden.

              Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den               Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der               Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“              wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 Wohnpark Erwin-Fischer-Straßenach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Vorlage VO/2014/0925.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 29

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

 

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Anlagen zur Vorlage