26.06.2014 - 17.11 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 57. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Litzner hat seine Befangenheit angezeigt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus der Stellungnahme von

         Die Landrätin als untere Behörde Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg

berücksichtigt wurden.

( Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

3. Die Begründung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“  nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.   

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Vorlage VO/2014/0924.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 28

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

 

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Anlagen zur Vorlage