26.06.2014 - 17.10 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.10
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof I – Am Klinikum, Teilbereich Nord“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Nordosten: von der Störtebeckerstraße
im Südosten: von der Planstraße A1
im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade und der Planstraße A
im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße
(Übersichtsplan siehe Anlage 1)
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit den Eigentümern der im Geltungsbereich der 1. Änderung gelegenen Grundstücke zu schließen.
Die Vorlage VO/2014/0920 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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