26.06.2014 - 17.9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ mit dem Ergebnis geprüft, dass

              a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

              Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 4 (Naturschutz, Wasser und              Boden)

              Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 5 (Immissionsschutz und               Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)

              Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

              Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und               Katastrophenschutz M-V

              Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

              Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

              Straßenbauamt Schwerin

              Bürgermeister als Straßenbaulastträger

              Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

              Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und               Katasterwesen

              Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

              Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde

              Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

              Sylvia Kapahnke

              berücksichtigt werden

 

              sowie

              b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

              Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

              Stadtwerke Wismar GmbH

              Landrätin als untere Naturschutzbehörde

              Torsten Habicht

              Dr. Eberhardt Blei

              Sebastian / Peter Hempel

              teilweise berücksichtigt werden.

             

              Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

 

              Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und               sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die               Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der               Verwaltung.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. 

              (vgl. Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wird gebilligt.

              (vgl. Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“  wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0919 kommt zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

Ja-Stimmen: 31

Nein Stimmen: 2             

Enthaltungen: 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage