04.08.2014 - 10 Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 04.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Wolfgang Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr W. Schmidt, Herr Bojahr, Frau Rakow, Herr Dr. Woellert, Frau Adam, Herr Brosig, Herr Hoffmann, Herr Litzner, Herr Leja
Herr W. Schmidt führte in die Vorlage ein. Dazu nahm er zu den einzelnen Punkten in der Begründung der Vorlage Stellung.
Nach dem Vortrag von Herrn Schmidt folgte die Diskussion:
Von Seiten der Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden zu nachfolgenden Themen Fragen gestellt:
– Situation der Berufsfeuerwehr
– Begriffserklärung „Funktionen“
– zeitliche Vorstellungen der Verwaltung bezüglich der Umsetzung des Maßnahmeplans
– Fahrzeuganschaffung; welche Kosten werden wann fällig
– Ausbildung der FFw im Vergleich zur BF
– Qualität der Aufgabenerledigung
– Eckpunktepapier
Die Verwaltung beantwortete die Fragen und sicherte zu, dem Ausschuss das in Rede stehende Eckpunktepapier zur Verfügung zu stellen.
Herr Bojahr und Herr Leja beanstandeten, dass im Maßnahmeplan keine konkreten Kosten bei der Anschaffung der Fahrzeuge genannt wurden und wünschen hier eine Ergänzung der Vorlage.
Herr W. Schmidt teilte hierzu mit, dass es derzeit nicht möglich ist, die Kosten konkret aufzuschlüsseln, weil dies abhängig ist von verschiedenen Faktoren. Zum einen könnte sich der Bedarfszeitpunkt verschieben und zum anderen ist nicht bekannt, wie sich die finanzielle Situation der HWI zum Bedarfszeitpunkt darstellen wird. Die voraussichtlichen Kosten sind aber im Investitionsplan 2015 erfasst. Den Investitionsplan wird Herr Schmidt dem Ausschuss zur Kenntnis nachreichen.
Antrag: Herr Bojahr beantragte die Verschiebung der Vorlage in die Septembersitzung, um genügend Zeit zu haben für die Beratung in den Fraktionen.
Herr Schönbohm ließ über den Antrag von Herrn Bojahr abstimmen:
Der Antrag von Herrn Bojahr wurde
– mehrheitlich abgelehnt (4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen).
Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben
Anlagen zur Vorlage
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