27.10.2022 - 10.2 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Deze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Berkhahn
Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Ergänzung in Punkt 3: nach Abführung an die HWI…
- die Überschüsse des Jahres 2021 sollen verwendet werden um die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner stabil zu halten
Wortmeldungen: Herr Beyer, Herr Schneider, Frau Runge
Herr Dr. Schubach, PIRATEN, beantragt die Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Beyer, Herr Krumpen
Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss:
- abgelehnt
Wortmeldungen: Frau Hagemann, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Sieg
Es wird sich darauf geeinigt, dass der Inhalt des Ergänzungsantrages der Fraktion DIE LINKE., im Eigenbetriebsausschuss besprochen wird.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.897.350,32 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € soll wie folgt verwendet werden:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 79.950,00 €
- Zuführung zur Investitionsrücklage 266.433,74 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2021.