25.08.2022 - 11.2 Solaranlagen im Bereich des Welterbes und auf D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / DIE LINKE.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Die Anträge VO/2022/4413 und VO/2022/4422 werden zusammen aufgerufen.
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag der dann als gemeinsamer Antrag gelten soll:
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig Möglichkeiten zu prüfen, mit denen die Zahl zulässiger Solaranlagen insbesondere in der Altstadt erhöht werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Regelung zum Schutz der Aussicht von touristisch besuchten Kirchtürmen kritisch auf ihre Unabdingbarkeit geprüft werden. Auch ist zu prüfen, inwieweit das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) und das Erneuerbare Energien Gesetz bei den Regelungen bzw. Genehmigungen der Stadt hinreichend berücksichtigt wird.
Herr Beyer erläutert das Verfahren zur Genehmigung solcher Photovoltaikanlagen auf Denkmälern.
Herr Toni Brüggert, CDU-Fraktion, beantragt die Verweisungen in den Bau- und Sanierungsausschuss und den Ausschuss für nachhaltige Entwicklung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Fuhrwerk, Herr Beyer, Herr Tiedke
Herr Toni Brüggert, CDU-Fraktion, zieht die Verweisungsanträge zurück.
Wortmeldung: Herr Domke
Die Vorlage VO/2022/4422 wird zurückgezogen.
Die VO/2022/4413 wird mit den Änderungen zum gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE..
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig Möglichkeiten zu prüfen, mit denen die Zahl zulässiger Solaranlagen insbesondere in der Altstadt erhöht werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Regelung zum Schutz der Aussicht von touristisch besuchten Kirchtürmen kritisch auf ihre Unabdingbarkeit geprüft werden. Auch ist zu prüfen, inwieweit das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) und das Erneuerbare Energien Gesetz bei den Regelungen bzw. Genehmigungen der Stadt hinreichend berücksichtigt wird.