25.08.2022 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Aufstellung erfolgt nicht im beschleunigten Verfahren.“

 

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Frau Lechner, Herr Beyer, Frau Runge, Herr Krumpen, Herr

Berkhahn

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE..

- abgelehnt

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Mischgebiet Schweriner Straße/Westfriedhof“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

Der Bereich der 1. Änderung erhält die Bezeichnung „Wohngebiet Schweriner Straße/Westfriedhof“.

 

2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der kleinen Bürgermeister-Haupt-Straße 

im Osten: von einer Linie im Abstand von ca. 70 110 m westlich der Schweriner Straße

im Süden: vom Westfriedhof und dem Umspannwerk Ossietzkyallee

im Westen: von der westlichen Begrenzung der Ossietzkyallee

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,3 ha.

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage