30.06.2022 - 10.1 Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beyer teilt folgende Änderung zu § 7 Inkrafttreten mit:

Die Satzung tritt „am Tag nach ihrer Bekanntmachung“ in Kraft.  

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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS )

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage