19.05.2022 - 11.3 Vereinbarung zur Regelung der Verantwortlichkei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Beyer      

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Beschluss:

Die Bürgerschaft ermächtigt auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ vom 27.09.2018 den Bürgermeister zum Abschluss der als Anlage 1 angefügten Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist St. Nikolai zur Regelung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Nutzung und ordnungsgemäßen Erhaltung der Wismarer Stadtkirche St. Nikolai.
 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage