05.05.2014 - 6 Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umset...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 05.05.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Wolfgang Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr W. Schmidt, Herr Bojahr, Frau Adam, Herr Brosig, Frau Rieck
Herr W. Schmidt führte in die Vorlage ein. Zur Unterstützung wurde eine Beratungsfirma beauftragt, den Bedarfsplan zu überprüfen. Das Ergebnis wurde in einem Gutachten der Bürgerschaft vorgestellt. Herr W. Schmidt kam auf die Unterschiede zwischen der Bedarfsplanung aus dem Jahre 2007 und der neuen Planung zu sprechen und stellte diese mündlich dar.
(Frau Davids betrat den Sitzungsraum um 18.15 Uhr.)
Im Weiteren ging Herr W. Schmidt noch auf die 3 Standorte der Feuerwehren in Wismar ein, auf die jeweilige technische Ausstattung und wie die hauptamtliche Besetzung in Zukunft geplant ist.
(Frau Teß betrat den Sitzungsraum um 18.25 Uhr.)
Zu nachfolgend aufgeführten Themen wurden Fragen gestellt:
– Zielerreichung 80 oder 90 %
– Finanzierung der hauptamtlichen Kräfte in der Zukunft
– Unterordnung der hauptamtlichen Kräfte
– Bürgerschaft trifft die Entscheidung
– Meinung des Innenministeriums
– genügend Nachwuchs
Die Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft möge den Maßnahmeplan (Anlage 2) und die Schutzzieldefinition (Anlage 3) auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans 2005 für die Hansestadt Wismar sowie der Begutachtung durch LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH (Fassung vom 02.02.2013) beschließen. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 29.03.2007, Drucksache Nr. 0356-30/07, aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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