01.04.2014 - 5 Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages im Gebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 01.04.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des Konzessionsvertrages Gas über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und die dem öffentlichen Gemeingebrauch gewidmeten Grünflächen der Hansestadt Wismar zum Bau und Betrieb eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Hansestadt mit den Stadtwerken Wismar GmbH entsprechend dem vorliegenden Vertragsangebot (Anlage 1) zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Konzessionsvertrag Gas entsprechend der Anlage 1 mit der Stadtwerke Wismar GmbH abzuschließen.
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Klein, Frau Prof. Dr. Wienecke
Herr Vehlhaber, Herr Grzesko
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Vehlhaber um einige Ausführungen zur Vorlage.
Herr Vehlhaber erläutert, dass aufgrund § 46 des Gesetzes über Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) die Hansestadt Wismar verpflichtet ist, spätestens 2 Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages dies öffentlich bekannt zu machen und einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Veröffentlichung erfolgte am 26.06.2013 im Bundesanzeiger und bis zum 30.09.2013 hatten Unternehmen die Gelegenheit, ihr Interesse zu bekunden.
Bis zum Fristende wurde lediglich ein Teilnahmeantrag von der Stadtwerke Wismar GmbH abgegeben. In Folge dessen konnte auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden.
Der vorliegende Vertragsentwurf wurde zwischen der Hansestadt Wismar und den Stadtwerken abgestimmt. Er enthält beispielsweise als Neuerungen:
– die Stadtwerke können einen Dritten mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Netzbetreibers beauftragen (Stadtwerke Wismar Netz GmbH)
– Gewährleistungsfrist von 3 auf 4 Jahren erhöht
– Folgepflichten und -kosten: eine Besserstellung der Interessen der HWI konnte erreicht werden z.B. in den ersten 5 Jahren nach der Errichtung, Verlegung oder Erneuerung Kostenteilung je zur Hälfte zwischen beiden Vertragspartnern (bisher 100 % von der HWI)
– Preisnachlass von 10 % nicht nur für die HWI sondern nunmehr auch für die Eigenbetriebe
Es gibt Fragen zu folgenden Themen:
– Höhe der Gaspreise im Vergleich zu anderen Städten in Mecklenburg-Vorpommern
> liegen im Mittelfeld
– Preisentwicklung
> Erdgas-Preise sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen, Erhöhung in den kommenden Jahren ggf. durch Gesetzesänderungen
– von wo wird das Gas geliefert?
> Russland, Norwegen, Deutschland
– Beitrag erneuerbare Energien
> Biogas-Tarif wird angeboten (WismarGasNatur10)
> Biomethanmotor am Standort des Heizkraftwerkes Friedenshof mit elektrischer Leistung i.H.v. 800 kW
– wird nur die Hansestadt Wismar versorgt?
> auch Umland oder z.B. alle Helios - Kliniken in Ostdeutschland
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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