04.02.2014 - 5 Verschmelzung Wohnungsbaugesellschaft mbH der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:              

 

I.               Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH als Ganzes auf die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.

 

II.               Die Bürgerschaft beschließt,

 

1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gem.  § 47 Umwandlungsgesetz (UmwG)

 

2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Jahre

 

3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes im Sinne von § 8 Umwandlungsgesetz

 

4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung

 

5. die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz 

 

6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse

 

zu verzichten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.

 

III.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verschmelzungsvertrag in der als Anlage beigefügten Fassung abzuschließen.

 

 

 

Wortmeldungen:

Herr Rakow, Frau Berger, Herr Klein

Herr Thauer, Herr Vehlhaber

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Thauer um einige Ausführungen.

 

Herr Thauer verweist auf das Prüfungsergebnis der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM über die verschiedenen Handlungsoptionen für die Zusammenführung der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH (SAWI) und der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (Wobau). Im Ergebnis wird eine Verschmelzung empfohlen.

Als Vorteile werden u.a. gesehen:

         beide Gesellschaften haben einen artverwandten Geselschaftszweck und eine Doppelstruktur 

in der Hansesstadt Wismar ist nicht erforderlich

         Prüfungs- und Verwaltungskosten können gespart werden

         Wobau verfügt bei den kreditgebenden Banken über ein sehr gutes Rating, was bei einer Verschmelzung auch für die Kreditfinanzierung der Kredite der SAWI genutzt werden kann

 

Die Aufsichtsräte beider Gesellschaften haben der Verschmelzung bereits zugestimmt.

 

Herr Rakow fragt nach dem Umfang der Gebäude der SAWI.

 

Zur SAWI gehört ein Bestand von ca. 90 Wohn- sowie 2 Gewerbeeinheiten. Die Tiefgarage in der Papenstraße wurde am 23.12.2013 an den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb verkauft.

 

Frau Berger fragt, ob sich das gute Rating der Wobau durch die Verschmelzung verschlechtern würde.

 

Dies wird, laut Herrn Thauer, nicht befürchtet.

 

Herr Rakow erkundigt sich nach dem Personal der SAWI.

 

Hierzu führt Herr Thauer aus, dass eine Sachbearbeiterin sowie 2 Hausmeister seit Juli 2013 für die Wobau tätig sind und ein weiterer Sachbearbeiter nun für eine andere städtische Gesellschaft arbeitet.

 

Herr Klein möchte wissen, ob das Stammkapital der SAWI ebenfalls auf die Wobau übergeht oder eventuell teilweise an den städtischen Haushalt zurück übertragen werden kann.

 

Herr Vehlhaber erläutert, dass eine Übertragung an die Hansestadt Wismar einen Liquiditätsabfluss für die Wobau bedeuten würde, der nicht beabsichtigt ist.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung zur Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:     8               Nein Stimmen:              0              Enthaltungen:              1

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Anlagen zur Vorlage

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