13.10.2021 - 6 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 13.10.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.7 Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
- Bearbeiter:
- Grit Schaller-Uhl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Schaller-Uhl, Herr Brüggert, Herr Fuhrwerk
Frau Schaller-Uhl führt kurz zur Gebührensatzung und Kalkulation aus. Herr Brüggert erfragt, warum die Trauerhaller in Feierhalle umbenannt wurde und welche Kosten von Räumlichkeiten anteilig bei den Feierlichkeiten am Grab enthalten sind.
Frau Schaller-Uhl erläutert wie folgt: Da die Feierhalle auch für andere Festivitäten genutzt wird, ist der Begriff „Trauerhalle“ nicht zutreffend. Die Räumlichkeiten müssen bei den Feierlichkeiten am Grab immer vorgehalten werden, somit ist ein Kostenanteil einkalkuliert.
Herrn Fuhrwerk interessiert, welche Kosten in den Gerichtskosten enthalten sind. Hierbei handelt es sich z. B. um Baumgutachterkosten und/oder Konzeptkosten, so erläutert Frau Schaller-Uhl.
Anlagen zur Vorlage
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