27.03.2014 - 10.2 2. Anfrage, 54. Sitzung am 27.03.2014 - Indach-...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf dem seit 30 Jahren unbebauten Eckgrundstück Hinter dem Chor/Spiegelberg plant ein Ingenieurbüro aus Wismar ein Modellvorhaben ("Regelleistungshaus") mit Indach-Solaranlagen und einem Blockheizkraftwerk.

 

Für die Solardächer, die aus rotbraun eingefärbten Photovoltaik- und anthrazitfarbigen Solarthermiemodulen bestehen, wird eine Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung benötigt.

 

Das Bauamt hat angekündigt, diese Genehmigung zu verweigern.

 

  1. Warum wird bei diesem, hinsichtlich Umweltschutz und Denkmalschutz vorbildlichen Neubauvorhaben die Abweichung zu § 6 (Dächer) abgelehnt, obwohl die Dachflächen von den Kirchtürmen überhaupt nicht und von der Straße praktisch auch nicht einsehbar sind?

 

  1. Warum wird dagegen eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung in anderen, von allen Seiten einsehbaren Dächern (z.B. Neubau Hotel New-Orleans) erlaubt?

 

  1. Warum unterstellt das Bauamt einem einmaligen Modellvorhaben eine negative Vorbildwirkung und worin soll die bestehen? Warum hatte das Bauamt beim weißgrauen Blechdach des Hotels New-Orleans keine negative Vorbildwirkung angenommen?

 

Ein Vergleich der beiden Bauvorhaben zeigt deutlich, wie durch die genehmigte Abweichung von der Gestaltungssatzung der New-Orleans Neubau - weißes Dach - aus der Umgebung herausfällt (Bild 1), während das geplante Eckhaus Hinter dem Chor 10-12 sich in das Stadtbild und die gewachsene Dachlandschaft einfügt (Bild 2).

 

 

Die Anfrage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

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Anlagen zur Vorlage