27.03.2014 - 10.2 2. Anfrage, 54. Sitzung am 27.03.2014 - Indach-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Zusätze:
- FDP-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht/Antwort gem. KV M-V
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Auf dem seit 30 Jahren unbebauten Eckgrundstück Hinter dem Chor/Spiegelberg plant ein Ingenieurbüro aus Wismar ein Modellvorhaben ("Regelleistungshaus") mit Indach-Solaranlagen und einem Blockheizkraftwerk.
Für die Solardächer, die aus rotbraun eingefärbten Photovoltaik- und anthrazitfarbigen Solarthermiemodulen bestehen, wird eine Ausnahmegenehmigung von der Gestaltungssatzung benötigt.
Das Bauamt hat angekündigt, diese Genehmigung zu verweigern.
- Warum wird bei diesem, hinsichtlich Umweltschutz und Denkmalschutz vorbildlichen Neubauvorhaben die Abweichung zu § 6 (Dächer) abgelehnt, obwohl die Dachflächen von den Kirchtürmen überhaupt nicht und von der Straße praktisch auch nicht einsehbar sind?
- Warum wird dagegen eine Ausnahme von der Gestaltungssatzung in anderen, von allen Seiten einsehbaren Dächern (z.B. Neubau Hotel New-Orleans) erlaubt?
- Warum unterstellt das Bauamt einem einmaligen Modellvorhaben eine negative Vorbildwirkung und worin soll die bestehen? Warum hatte das Bauamt beim weißgrauen Blechdach des Hotels New-Orleans keine negative Vorbildwirkung angenommen?
Ein Vergleich der beiden Bauvorhaben zeigt deutlich, wie durch die genehmigte Abweichung von der Gestaltungssatzung der New-Orleans Neubau - weißes Dach - aus der Umgebung herausfällt (Bild 1), während das geplante Eckhaus Hinter dem Chor 10-12 sich in das Stadtbild und die gewachsene Dachlandschaft einfügt (Bild 2).
Die Anfrage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648,8 kB
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