27.03.2014 - 8.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Unternehmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. 4
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Straßenbauamt Schwerin
Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eG
Frau Ilona Bittihn
Amt für Kultur, Schule, Jugend und Sport
berücksichtigt werden
sowie
b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Stadtwerke Wismar GmbH
Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung
Osterloh & Brüggehagen GbR
Osterloh & von Engelbrechten GbR
Wismarer Wohnungsgenossenschaft eG
Ganten, Hünecke, Bieniek und Partner als rechtliche Vertretung von Osterloh Brüggehagen GbR u.a.
teilweise berücksichtigt werden
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Unternehmen geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung.
(vgl. Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ wird gebilligt. (vgl. Anlage 3)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen
- Der Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage VO/2014/0843.
Anlagen zur Vorlage
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