27.03.2014 - 8.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Unternehmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“  mit dem Ergebnis geprüft, dass

a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. 4

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Straßenbauamt Schwerin

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eG

Frau Ilona Bittihn

Amt für Kultur, Schule, Jugend und Sport

berücksichtigt werden

 

sowie

b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Stadtwerke Wismar GmbH

Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung

Osterloh & Brüggehagen GbR

Osterloh & von Engelbrechten GbR

Wismarer Wohnungsgenossenschaft eG

Ganten, Hünecke, Bieniek und Partner als rechtliche Vertretung von Osterloh Brüggehagen GbR u.a.

teilweise berücksichtigt werden

 

Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Unternehmen geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung.

(vgl. Anlage 2)

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ wird gebilligt. (vgl. Anlage 3)
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen
  3. Der Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage VO/2014/0843.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

Ja-Stimmen: 33

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage