27.03.2014 - 8.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Teilbeba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers zum Entwurf des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen, 1. Änderung, Teilbereich 3 mit dem Ergebnis geprüft, dass

 

a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Stadtwerke Wismar GmbH

Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Kataster- und Vermessungsamt

berücksichtigt und

 

b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Dr. Blei

teilweise berücksichtigt werden.

(Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet alter Hafen“, 1. Änderung, Teilbereich 3 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung  (vgl. Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, 1. Änderung, Teilbereich 3 wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt (vgl. Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3  Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2  „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, 1. Änderung, Teilbereich 3 wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage VO/2013/0796.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

Ja-Stimmen: 31

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

 

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Anlagen zur Vorlage