Der Ausschussvorsitzende, Herr Helbig, begrüßt alle Anwesenden und gibt Hinweise für die Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.