12.01.2021 - 5 Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einz...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen: Frau Preuss, Herr Berkhahn, Herr Hohmann

 

- Berechnung lt. Satzung erfolgt nach Monaten, bei einem Jahresantrag werden 6 Monate berechnet, 50% der Gebühren für die Zeiten des Lock-Downs werden erstattet

 

- beschlossene Satzung wird derzeit umgesetzt, für weitergehende Erlasse -> BS-Beschluss notwendig

 

- bei Erlassanträgen muss die „besondere Härte“ begründet sein, hier ist dringend auf eine Gleichbehandlung zu achten

 

Entscheidungen über Anträge aus 2020 stehen noch aus. Die Anträge auf Erstattung/ Erlass der Sondernutzungsgebühren werden derzeit von der Verwaltung geprüft. Dabei erfolgt immer eine Einzelfallprüfung.

 

Da der/die Bericht/Antwort von der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Liberale Liste - FDP / CDU-Fraktion bereits vorliegt, ist lt. Herrn Helbig eine Abstimmung nicht notwendig. Hierzu erfolgen keine Einwände seitens der Ausschussmitglieder.

 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich zu evaluieren und über das Ergebnis im Januar 2021 berichten. Dabei sollten folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

- Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten, den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen (Beschlusslage zur VO/2020/3503)

- Form der Bekanntgabe der von der Bürgerschaft beschlossenen Nachteilsausgleiche an die betroffenen Unternehmen

- Anzahl der Anträge auf Sondergenehmigung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge

- Anzahl der Anträge nach § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge

- Entwicklung der Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den beiden Vorjahren

- Darstellung der Mehreinnahmen aufgrund der erweiterten Sondernutzungen

- Darstellung der Mindereinnahmen durch Erlass der Sondernutzungsgebühren

 

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