12.01.2021 - 5 Evaluation Erleichterungen Gastronomie und Einz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 12.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Preuss, Herr Berkhahn, Herr Hohmann
- Berechnung lt. Satzung erfolgt nach Monaten, bei einem Jahresantrag werden 6 Monate berechnet, 50% der Gebühren für die Zeiten des Lock-Downs werden erstattet
- beschlossene Satzung wird derzeit umgesetzt, für weitergehende Erlasse -> BS-Beschluss notwendig
- bei Erlassanträgen muss die „besondere Härte“ begründet sein, hier ist dringend auf eine Gleichbehandlung zu achten
Entscheidungen über Anträge aus 2020 stehen noch aus. Die Anträge auf Erstattung/ Erlass der Sondernutzungsgebühren werden derzeit von der Verwaltung geprüft. Dabei erfolgt immer eine Einzelfallprüfung.
Da der/die Bericht/Antwort von der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Liberale Liste - FDP / CDU-Fraktion bereits vorliegt, ist lt. Herrn Helbig eine Abstimmung nicht notwendig. Hierzu erfolgen keine Einwände seitens der Ausschussmitglieder.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich zu evaluieren und über das Ergebnis im Januar 2021 berichten. Dabei sollten folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
- Ergebnis der Prüfung der Möglichkeiten, den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen (Beschlusslage zur VO/2020/3503)
- Form der Bekanntgabe der von der Bürgerschaft beschlossenen Nachteilsausgleiche an die betroffenen Unternehmen
- Anzahl der Anträge auf Sondergenehmigung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge
- Anzahl der Anträge nach § 13 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung, Anzahl der genehmigten Anträge, Anzahl der abgelehnten Anträge
- Entwicklung der Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den beiden Vorjahren
- Darstellung der Mehreinnahmen aufgrund der erweiterten Sondernutzungen
- Darstellung der Mindereinnahmen durch Erlass der Sondernutzungsgebühren