08.11.2021 - 7 Haushaltssatzung 2022/2023 - Doppelhaushalt

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

 

Herr Kargel begrüßt Frau Bansemer und Frau Spierling und bittet um Erläuterungen der Vorlage.

 

Frau Bansemer informiert, dass gem. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch jede Gemeinde eine Haushaltssatzung zu erlassen ist. Diese kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, getrennt nach Haushaltsjahren, erlassen.

Frau Bansemer ging auf die einzelnen Bestandteile der Haushaltssatzung ein.

Für das Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen ergeht eine Sonderrechnung nach den Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes und ist als Band II in der Vorlage ausgewiesen.

 

Erstmalig erfolgt die Verwendung neuer landeseinheitlicher Muster, die entsprechend der Doppik angepasst wurden.

Im Kernhaushalt – Band I sind in der Anlage 1 die in den Fachausschüssen zugehörigen Produkte zugeordnet. Für den Bau- und Sanierungsausschuss ist es der Teilhaushalt 08 – Bauen, Planung, Bauordnung, Denkmalpflege.

 

In der Ausschusssitzung im Dezember erfolgt eine weitere Beratung, bevor die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Dezember die Vorlage zur Haushaltssatzung beschließt.

 

Anhand der Präsentation geht Frau Spierling auf die einzelnen Inhalte der Haushaltssatzung 2022/2023 ein und erläutert diese.

 

1. Ausgangslage

2. Wesentliche Einflussfaktoren

3. Ergebnishaushalt

4. Finanzhaushalt

5. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

6. Kreditentwicklung

7. Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit.

 

Frau Spierling verweist auf die Präsentation, die im Allris ersichtlich ist.

 

Herr Kargel dankt Frau Bansemer und Frau Spierling für ihre Erläuterungen und verweist noch einmal darauf, dass durch die Ausschussmitglieder im Vorfeld der 2. Beratungsrunde Fragen an die Verwaltung gestellt werden können, die dann in der Dezembersitzung beantwortet werden.

 

Frau Domschat-Jahnke gibt Erläuterungen zum Teilhaushalt 08 und geht auf die einzelnen Produkte, die für das Bauamt relevant sind, ein.

 

Es ergehen Wortmeldungen durch Frau Schmidt-Blaahs, Herrn Leja und Herrn Dr. Schubach, die durch Frau Bansemer und Frau Spierling beantwortet werden.

 

Herr Kargel bittet um Gegenüberstellung der Investitionsmaßnahmen bei den Straßenbaumaßnahmen und die zeitlichen Verschiebungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2020/2021. Diese wird vor der nächsten Lesung im Dezember als B/A der Bürgerschaft zugeleitet.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2022/2023 der Hansestadt Wismar sowie den dazugehörigen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.


 

 

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Die Vorlage zur Haushaltssatzung 2022/2023 wird durch den Bau- und Sanierungsausschuss zur Kenntnis genommen und in einer 2. Beratungsrunde im Dezember 2021 erneut behandelt.

 

Frau Bansemer und Frau Spierling verlassen die Sitzung um 18:39 Uhr. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1895&TOLFDNR=18075&selfaction=print