11.10.2021 - 13 Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Teilen d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Diese Vorlage wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.09.2021 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.
Durch die einreichende Fraktion DIE LINKE wird die Vorlage erläutert. Die Bürgerschaft möge die befristete Aussetzung des Vollzugs nach gültiger Sondernutzungssatzung für die Zeit von September 2021 bis 31.01.2022 beschließen. Ebenfalls sollte in diesem Zusammenhang die Gestaltungsrichtlinie diskutiert und überarbeitet werden.
Herr Senator Berkhahn geht im Einzelnen auf die §§ 3 und 4 der Sondernutzungssatzung ein und was diese beinhalten. Bei der Sondernutzungssatzung bildet das Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V die gesetzliche Grundlage. Formell-rechtlich könnte der Beschlussvorschlag nur durch eine teilweise Aufhebung oder eine Änderung der Sondernutzungssatzung erreicht und umgesetzt werden. Damit würde jedoch weiterhin das Straßen- und Wegegesetz M-V gelten und eine Erschwernis der Beantragung von Sondernutzungen für die Bürgerinnen und Bürger bestehen.
Wortmeldungen: Frau Fust, Herr Dr. Reimann, Herr Leja, Frau Domschat-Jahnke
Durch Frau Fust wird nachfolgender Änderungsantrag der Vorlage eingebracht:
„Die Bürgerschaft beschließt, im Rahmen eines eigenen Gremiums die Sondernutzungssatzung zu ändern und die Gestaltungsrichtlinie insbesondere für private Anwohnerinnen und Anwohner neu zu gestalten“.
Herr Kargel lässt über diesen Antrag abstimmen. Somit ist durch die einreichende Fraktion ein neuer Beschlussvorschlag in die Bürgerschaft einzureichen.
1.Die Bürgerschaft beschließt die befristete Aussetzung des Vollzuges der § 3 Absatz 2/3 und §4 der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung"
für die Zeit vom September 2021 bis zum 31.01.2022, sofern keine Gefahr von Verkehrsteilnehmern, öffentlicher Ordnung und Sicherheit vorliegt.
Die Gestaltungsrichtlinie sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls diskutiert und überarbeitet werden, da diese die Detailregelungen enthält.
2.Die Bürgerschaft beauftragt den Verwaltungsausschuss, den Bauausschuss, sowie den Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, eine Überarbeitung der Satzung, insbesondere der Gestaltungsrichtline, bis zum 31.12.2021 vorzubereiten und Anwohner sowie Gewerbetreibende der Hansestadt Wismar zu einer Diskussion/ Anhörung einzuladen, um deren Belange in der Beratung zu berücksichtigen. Die ggf. geänderte Gestaltungsrichtline/ Satzung soll dann im Januar 2022 in der Sitzung der Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.