11.10.2021 - 12 Erleichterung für das Aufstellen von Blumenkäst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Diese Vorlage wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.09.2021 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.
Herr Dr. Schubach als Einreicher der Vorlage erläutert diese. Viele Bürger der Stadt verschönern mit Blumenkübeln und Pflanzungen in der Nähe ihrer Wohnhäuser die öffentlichen Flächen.
Einzelne Wortmeldungen ergehen von Frau Fust, Herrn Leja, Frau Runge, Herrn Dr. Reimann, Frau Schmidt-Blaahs und Herrn Dr. Schubach.
Frau Fust geht auf die Gestaltungsrichtlinie und die Sondernutzungssatzung ein. Es sollte zur Klarstellung, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, eine Änderung der Sondernutzungssatzung erfolgen.
Herr Leja äußert sich dahingehend, dass die Sondernutzungssatzung geändert werden muss.
Frau Runge erfragt die Formulierung in der Vorlage „Nähe von Hauswänden“ und möchte die Bedeutung wissen.
Herr Dr. Reimann plädiert für eine Vereinfachung der Gestaltungsrichtlinie und würde in diesem Zusammenhang auch definieren wollen, dass „ortsübliche Pflanzungen“ zu verwenden sind.
Herr Senator Berkhahn weist darauf hin, dass durch die Verwaltung die genannte wohlwollende Begleitung von privaten Initiativen, Blumenkübel und Pflanzungen in der Nähe der Wohnsitze aufzustellen und zu verschönern, praktiziert wird. Hier ist aber zu bedenken, dass die Hansestadt Wismar in der Regel Eigentümerin von öffentlichen Flächen ist und die Nutzung solcher Flächen durch Dritte im Einklang mit dem geltenden Recht stehen muss. Zurück verweist er aber die Tatsache, dass in den letzten Wochen seitens der Verwaltung vermehrt Mahnungen an Bürger verschickt wurden und dass die praktizierte Handhabung nicht als Aufruf zu noch mehr Initiative dieser gemäß Satzung unerlaubten Nutzung ausgelegt werden darf.
Durch die Ausschussmitglieder wird die Vorlage als zu ungenau/unpräzise und somit nicht beschlussfähig beurteilt.
Herr Kargel lässt über die Vorlage und den Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft begrüßt, dass viele Bürger der Stadt diese auf privater Basis mit Blumenkübeln und Pflanzungen in der Nähe Ihrer Wohnsitze verschönern. Die Verwaltung wird aufgefordert diese privaten Initiativen wohlwollend zu begleiten und wo immer gefahrlos möglich zuzulassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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