11.10.2021 - 11 Aufhebung Beschlussvorlage Einvernehmen der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Kargel informiert, dass in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.09.2021 die Vorlage erneut in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen wurde.
Herr Senator Berkhahn weist auf die Arbeitsgruppe, in der die Neufassung der Hauptsatzung beraten wurde, hin und verweist auf eine e-Mail von Frau Bretschneider an das Büro der Bürgerschaft vom 24.11.2020. Als Anlage war die fortgeschriebene Synopse, in der alle am 16.11.2020 in dieser AG besprochenen Punkte eingefügt und optisch hervorgehoben waren, enthalten. Darin ist auch die Streichung des Einvernehmens der Gemeinde mit einer Begründung enthalten. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im Dezember 2020 die Hauptsatzung in geänderter Form beschlossen.
Frau Bretschneider bat seinerzeit um die Weiterleitung an alle Bürgerschaftsmitglieder.
Im Weiteren informiert Frau Domschat-Jahnke, dass allen Aussschussmitgliedern per e-Mail durch das Bauamt am 06.10.2021 eine Bezugsvorlage (VO/2021/4049-02) zur Aufhebung der Beschlussvorlage Einvernehmen der Gemeinde zur Kenntnis gegeben wurde. Die Vorlage wird als Tischvorlage in der Sitzung verteilt und dient als Diskussionsgrundlage.
Diese Bezugsvorlage (VO/2021(4049-02) ist durch den Punkt 3.) bezüglich der Informationen des Bürgermeisters und wie diese erfolgen soll ergänzt worden, der wie folgt lautet:
3.) Die Bürgerschaft beschließt, dass gem. § 38 Abs. 5 Satz 4 KV M-V der Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters über für das gemeindliche Planungsinteresse bedeutende Vorhaben (s. Ziffer 2) in der Form nachgekommen wird, dass diese als Bericht des Bürgermeisters im Ratsinformationssystem (schriftlich) und in Ergänzung dazu als Information im Bau-und Sanierungsausschuss (mündlich) dargelegt werden. Die Informationspflicht wird entsprechend dem bisherigen zeitlichen Ablauf soweit rechtzeitig erfolgen, dass die Bürgerschaft vor Ausführung des Vorhabens informiert ist bzw. ausreichende Möglichkeit gegeben ist, seitens der Bürgerschaft Sicherungsmittel einzuleiten – in der Regel ist dies innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Ersuchens bei der Genehmigungsbehörde der Fall. Darüber hinaus werden Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 31 Abs. 2 BauGB) als Information im Bau-und Sanierungsausschuss mündlich vorgetragen.
Weitere Wortmeldungen zur Tischvorlage ergehen durch Herrn Dr. Reimann, Frau Runge, Herrn Senator Berkhahn, Herrn Dr. Schubach.
Nach umfangreicher Diskussion ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tischvorlage für die Bürgerschaftssitzung am 28.10.2021 dahingehend ergänzt wird, dass auch Vorhaben nach § 31 BauGB (Befreiung vom B-Plan) ebenfalls informativ im Bau- und Sanierungsausschuss vorgetragen werden.
Der Bau- und Sanierungsausschuss stimmt über die Vorlage ab.
Beschluss:
1.) Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung des als Anlage 1 beiliegenden Beschlusses vom 31.05.2001, Drucksache 0387-23/01 zur Übertragung der Entscheidung über das Einvernehmen der Gemeinde zu Bauvorhaben auf den Hauptausschuss und die Bürgermeisterin/den Bürgermeister.
2.) Die Bürgerschaft beschließt, dass zu Vorhaben mit bedeutenden Auswirkungen auf die gemeindliche Planungshoheit in Auslegung des als Anlage 2 beiliegenden Erlasses des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 04.03.2021 grundsätzlich folgende Vorhaben zählen:
- Ausnahmen von einer beschlossenen Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauGB) und Zurückstellung von Bauvorhaben (§ 15 BauGB), die in einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplangebiet liegen und die gemeindliche Planung durch das Bauvorhaben erschwert oder unmöglich gemacht wird
- zulässige Neubauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) mit einem anrechenbaren Bauwert > 1 Mio. € netto
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:9 |
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Nein-Stimmen:0 |
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Enthaltungen:0
Des Weiteren kommt es zur Abstimmung, ob vorab die Unterlagen der Vorhaben für die Information im Bau- und Sanierungsausschuss über eine Nextcloud den Ausschusmitgliedern zur Verfügung gestellt werden sollen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 0 |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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97,9 kB
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