13.09.2021 - 8 Aufhebung Beschlussvorlage Einvernehmen der Gem...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Informationen zu dieser Vorlage. 

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert die Punkte 1. und 2. des Beschlusses. Diese gehen auf eine Beschlusslage aus dem Jahre 2001 zurück. Sowohl die Rechtssprechung als auch die Rechtslage haben sich geändert, so dass die Aufhebung als notwendig erachtet wird.

 

Das Einvernehmen der Gemeinde ist in § 36 des BauGB geregelt und mit dem Einverständnis einer Gemeinde zu einem Bauvorhaben gleichzusetzen. Grundsätzlich kommt es nur zum Tragen, wenn es sich bei der Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde um zwei verschiedene Behörden handelt. Da in der Hansestadt Wismar die Gemeinde gleichzeitig Baugenehmigungsbehörde ist, ist der § 36 des BauGB prinzipiell nicht anwendbar.

 

Frau Domschat-Jahnke geht im Einzelnen auf die Punkte 1. bis 3. des Beschlusses der Bürgerschaft vom 31.05.2001 ein.

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde in dem Punkt angepasst, indem u.a. Themenbereiche des Bau- und Sanierungsausschusses konkretisiert und dabei der bisherige dort aufgeführte Themenbereich „Einvernehmen der Gemeinde“ gestrichen wurde. Die Hauptsatzung wurde in der Bürgerschaftssitzung am 17.12.2020 neu beschlossen. Aufgrund dieser geänderten Rechtssprechung und der geänderten Hauptsatzung ist der Bürgerschaftsbeschluss vom 31.05.2001 aufzuheben.

Dennoch wird der Unterrichtungspflicht über für das gemeindliche Planungsinteresse bedeutender Vorhaben künftig wie folgt nachgekommen, zum einen als Bericht des Bürgermeisters im ALLRIS (schriftlich) und zum anderen in Ergänzung dazu als Information im Bau- und Sanierungsausschuss (mündlich) versichert Frau Domschat-Jahnke. 

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Weitere Wortmeldungen:

 

Herr Dr. Schubach unterbreitet dem Ausschuss zwei Vorschläge, den Beschluss aus dem Jahre 2001 nicht vollständig aufzuheben und Abweichungen weiterhin im Ausschuss zu behandeln sowie eine Änderung der Fristen vorzunehmen.

 

 

Frau Gerber verlässt um 18:42 Uhr die Sitzung.

 

 

Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass die Hansestadt Wismar auch weiterhin die Planungshoheit ausübt und gewährleistet. Die Änderung der Hauptsatzung wurde mehrfach diskutiert. Daraufhin hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Dezember 2020 die Hauptsatzung in geänderter Form beschlossen, auch was das „Einvernehmen der Gemeinde“ betrifft.

 

Herr Kargel möchte wissen, was die Aufhebung des Beschlusses über das „Einvernehmen der Gemeind“ jetzt konkret für den Bau und Sanieerungsausschuss bedeutet.

 

Herr Dr. Schubach schlägt vor, die Vorlage zurückzustellen, um diese in den Fraktionen nochmals  zu beraten. Auch sollte in den Fraktionen nochmals die Änderung der Hauptsatzung, die durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, ohne dass die Fraktionen hier eingebunden waren, beraten werden.

 

Frau Schmidt-Blaahs möchte wissen, wer dann zukünftig  über die im Einvernehmen behandelnden Bauvorhaben entscheidet, wenn diese nicht mehr auf der Tagesordnung stehen.

 

Auch Herr Kargel fragt, wie dann zukünftig mit den Befreiungsanträgen umgegangen wird.

Hier antwortet Frau Domschat-Jahnke, dass alle Vorhaben nach gesetzlichen Rahmenbedingen durch die Verwaltung geprüft werden.

 

Frau Runge bringt ihr Befremden über das zukünftige Vorgehen bezüglich des „Einvernehmens der Gemeinde“ zum Ausdruck.

 

Herr Dr. Reimann äußert sich kritisch über die Änderung der Hauptsatzung, die ihm nicht bekannt ist.

 

Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Herr. Dr. Schubach, in den Fraktionen nochmals über die Änderung der Hauptsatzung und über die Aufhebung des Beschlusses zum „Einvernehmen der Gemeinde“ zu beraten.

 

Der Bau- und Sanierungsausschuss spricht sich dafür aus, die Vorlage erneut in der nächsten Sitzung am 11.10.20221 zu beraten (Vertagung).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1893&TOLFDNR=17683&selfaction=print