09.08.2021 - 12 Sonstiges

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Wortprotokoll

 

      Abbiegespur Poeler Tor

 

Herr Dr. Reimann möchte wissen, ob es eine Linksabbiegespur in Richtung Alststadtring gibt.

Herr Groth antwortet, dass dies durch die Ampelkreuzung mit gemeinsamer „Geradeaus“-und „Linksabbiegespur“ geregelt ist.

 

      Hoben

 

Herr Dr. Reimann erfragt ob geprüft werden kann, in Hoben ein „Spielstraßenschild“ aufzustellen. Er verweist auf den enorm zugenommenen Verkehr im Dorf. Durch das Aufstellen eines solchen Schildes könnte auf jeden Fall eine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW’s erwirkt werden.

 

„Prüfergebnis der Verwaltung im Nachgang der Sitzung“

 

Das Anliegen wurde seitens der Verwaltung bereits 2018 bearbeitet und beantwortet. Seither hat sich an der Rechtslage nichts geändert, so dass weiterhin an der Rechtsauffassung festhalten wird.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Dafür dürfen die Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Die mit Zeichen "Spielstraße" gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

 

Diese Voraussetzungen sind im Bereich Hoben nicht erfüllt.Daher kann das Verkehrszeichen "verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)" nach Prüfung dort nicht angeordnet werden. Der Ortsteil Hoben mit seinen Sand- und Schotterwegen ist eine Dorflage ohne „deutlich“ erkennbare Straßen- oder Wegebegrenzung.  Diese Wege weisen auch keine überwiegende Aufenthaltsfunktion auf, was u.a. Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich wäre. Daher kann dort das  Verkehrszeichen "verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße)" nicht angeordnet werden.

 

Kritik übt Herr Dr. Reimann, dass die im Ort befindlichen Mülleimer ständig überfüllt sind. Er bittet darum, hier eine mehrmalige Entleerung in den Sommermonaten zu erwirken.

 

Weiter möchte Herr Dr. Reimann wissen, welche Größenabmessungen für ein „braunes Schild“ nach DIN-Norm erforderlich sind, welches unter dem Ortsteingangsschild angebracht werden könnte. Dies wird von der Verwaltung im Nachgang beantwortet.

 

 

Durch Herrn Rakow ergehen 3 Anfragen:

 

      Eigenheimgebiet Lübsche Burg

 

Ist hier die Erschließung abgeschlossen und die Straßen-, Geh- und Radwege an die Stadt übergeben worden und wie erfolgt hier der Winterdienst.

Herr Groth informiert, dass hier der Erschließungsträger nach wie vor in der Verantwortung ist und eine Übergabe noch nicht an die Stadt erfolgte, da der Endausbau noch nicht abgeschlossen ist.

 

      Bahnhofsvorplatz

 

Wann erfolgt die Begrünung/Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes.

Herr Groth antwortet, dass dies im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Poeler Straße steht und erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen wird. Das Vorhaben befindet sich noch in der Vorbereitung und Prüfung (Vergabe an ein Ingenieurbüro oder Wettbewerb).

 

      Radweg Kritzowburg

 

Ist der Bau eines weiteren Radweges entlang der Rostocker Straße vorgesehen?

Dies wird durch die Verwaltung verneint.

 

      Wasserturm Turner Weg/Podeusstraße

 

Herr Tiedke regt an, dass die Stadt aufgrund des desolaten Zustandes des Objektes an den Eigentümer herantritt.

Die Verwaltung sagt eine Klärung zu.

 

      Starkregenkarte

 

Frau Schmidt-Blaahs möchte wissen, ob die Stadt Wismar über eine Starkregenkarte verfügt und wo man diese Karte einsehen kann.

Frau Domschat-Jahnke verneint dies. 

 

Weiter geht Frau Schmidt-Blaahs auf das Projekt HWI-Plan ein.

Herr Groth informiert, dass in Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar ein Projekt zur klimaangepassten kommunalen Infrastrukturplanung in der Hansestadt Wismar (HWI-Plan) besteht. Hier geht es um die Erarbeitung von Beteiligungsformaten, die beim Projekt zur klimaangepassten Infrastruktur angewendet werden können. Der Projektzeitraum beläuft sich von 2019 bis 2022 (und musste zwischenzeitlich verlängert werden).  

Das Projekt beinhaltet jedoch kein Hochwasserkonzept für die Hansestadt Wismar. Für den Hochwasserschutz ist das Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

 

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Herr Kargel beendet um 18:16 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und stellt die Nichtöffentlichkeit her.

 

 

 

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